Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz
Die Einleitungen der in den Obergeschossen anfallenden Abwässer muss in dichten Rohren direkt zum Hausanschluss geführt werden. Dadurch werden zwar bei Rückstau die Hausleitungen auch eingestaut, aber es kommt zu keinem Austritt von Abwasser.
Bauteile unterhalb der Rückstauebene (normalerweise nur der Keller) sollten nicht, oder zumindest nicht direkt an den Kanal angeschlossen werden.
Ist die Entwässerung des Kellers unbedingt erforderlich, bietet eine Hebeanlage (Pumpe) sicheren Schutz. Das Abwasser wird dabei über die Rückstauebene gehoben werden und fließt dann gemeinsam mit den Abwässern der Obergeschosse dem Hausanschluss zu. Ausreichende Wartung muss die Funktionsfähigkeit der Hebeanlage gewährleisten.
Eine weitere Möglichkeit der Rückstausicherung ist der Einbau von Rückschlagklappen. Hierbei sind die Folgen bei Versagen der Anlage gleich, wie ohne Rückstausicherung. Der zuverlässige Schutz hängt also sehr stark von der Qualität der Klappe und der regelmäßigen Wartung ab. Hängen gebliebene Fremdstoffe können aber unter Umständen ein sicheres Schließen verhindern. Auf die Möglichkeit einer händischen Notverriegelung sollte geachtet werden. Wird die Sicherung über Rückschlagklappen realisiert, dürfen Sanitäranlagen im Keller bei Rückstauereignissen nicht verwendet werden!!!
Wer sich für eine Rückschlagklappe entscheidet sollte unbedingt darauf achten, dass das Obergeschoss erst nach der Klappe eingeleitet wird und dass sicher keine Regenrinnen oder Rigole vor der Klappe angeschlossen sind. In diesem Fall füllt man sich selbst seine Hausleitungen mit eigenem Regen- oder Fäkalwasser an und der Keller wird doch überschwemmt.
Hofabläufe und Rigole unterhalb der Rückstauebene sind ebenfalls mit einer Rückstausicherung auszustatten. Schachtabdeckungen und Reinigungsöffnungen unter der Rückstauebene müssen druckdicht verschraubt werden.
Bildernachweis:
KSB know how, Band 3
Quelle der Grafik