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Haftung für Rückstau

Die Sicherung gegen Rückstau liegt in der alleinigen Verantwortung des Hauseigentümers.

Er haftet für sämtliche Schäden, die aufgrund von Rückstau aus dem öffentlichen Kanal auftreten.

Kommt es im Zuge einer solchen Überflutung zum Auslaufen von Heizöl, sind auch die Umweltschäden zu berücksichtigen und zu beheben.

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