Wirtschaftliche Nutzung des Klärschlamms
Klärschlamm ist ein Gemisch aus organischen Abbauprodukten aus der Abwasserreinigung und mineralischen Anteilen. Die Verbandskläranlage Eisenstadt- Eisbachtal wurde in den letzten Jahren auf von 25.000 auf 42.000 Einwohnerwerte ausgebaut. Im Jahr 2009 wurden rund 4,8 Millionen Kubikmeter Abwasser übernommen. Täglich werden rund 2000 Kilogramm Trockensubstanz, oder rund 8 Kubikmeter Klärschlamm produziert. Im Jahr 2008/09 wurden rund 2.500 - 3000 Kubikmeter Klärschlamm an die Landwirtschaft übergeben.
Informationen zum Downloaden
- Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm - Vortrag von DI Claudia Winkovitsch (876,0 KiB)
- Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm - Vortrag WV Wulkatal - AWV Eisenstadt (1,0 MiB)
- Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus dem Projekt Schlammfaulung (305,6 KiB)
- Empfehlung für die Düngung mit entwässertem Klärschlamm (488,9 KiB)
Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft
Die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft ist in mehreren Gesetzesmaterien geregelt.
- Wasserrechtsgesetz
- Burgenländisches Bodenschutzgesetz und Klärschlammverordnung
- EU-Nitratrichtlinie
- Aktionsprogramm Nitrat 2008
Zusätzlich sind zahlreiche weitere Bestimmungen, z.B. aus der Landwirtschaftsförderung (ÖPUL, AGRANA, AMA- Gütesiegel-Frischfleisch) zu beachten.
Um den Eintrag von potentiellen Schadstoffen in landwirtschaftliche Böden so gering wie möglich zu halten, sind in der burgenländischen Klärschlamm- und Müllkompostverordnung jährlich zulässige maximale Schadstofffrachten festgelegt.
Kontrolle der Klärschlammabgabe
Im Zuge der Bodenuntersuchung wird überprüft ob die Fläche für die Aufbringung geeignet ist (Neigung, Nähe zu Gewässer, chemische Parameter etc.). Das Kläranlagenpersonal führt Überprüfungsfahrten durch. Die Einarbeitung soll zwischen drei und maximal 24 Stunden nach der Aufbringung erfolgen.
Entschädigung für Klärschlammaufbringung
Die Entschädigung für die Landwirte beträgt 15 Euro pro Kubikmeter Klärschlamm. Bei einer Flächenbelastung von durchschnittlich 15 Kubikmetern pro Hektar ergibt das eine Entschädigung von 225 Euro pro Hektar.
Die erforderlichen Bodenuntersuchungen vor Aufbringung von Klärschlamm werden vom Abwasserverband beauftragt und finanziert.
Der Landwirt profitiert zusätzlich durch das Einsparen von Düngemitteln.